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Das neue Datenschutzgesetz und Ihr Webauftritt
Mit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes DSG in der Schweiz werden Unternehmungen und Webprojekte vor grosse Herausforderungen gestellt. Dies nicht zuletzt, da sich das Gesetz per se gar nicht 100% umsetzen lässt und sich in Widersprüche verstrickt. Dennoch gilt es, die Problematik Datenschutz und dessen Einhaltung ernst zu nehmen, um sich vor Ärger und Bussen zu schützen.Wir bieten Ihnen hier den Zugriff auf einige interessante Berichte zum Thema und zeigen Ihnen, wie Diwa Websites sich DSG (CH) und DSGVO (EU) konform aufrüsten lassen.
Cookiebanner: ja oder nein?
Zugegeben: Cookiebanner, die bei jedem Besuch einer Website auftauchen und nachfragen, ob Cookies erlaubt sein sollen oder nicht, sind extrem nervig. Und kurz zusammengefasst lässt sich sagen:Ja, in der Schweiz sind Cookiebanner auch mit dem neuen DSG nicht zwingend nötig. Das Weglassen oder Betreiben einer «ungültigen» Cookiebannerlösung erhöht aber das Risiko, sich unliebsamen Ärger einzuhandeln (auch in Hinblick auf die DSGVO).
Ja, es ist auf der Website zwingend nötig, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für den eigenen Betrieb zu veröffentlichen. Und ja, diese muss auch stimmen und eingehalten werden (kein allgemeines Normdokument!).
Ja, die Einführung des DSG wird am 1. September 2023 sein.
DSG Upgrade für Diwa Websites
Aktuell nehmen wir mit all unseren Kundinnen und Kunden Kontakt auf, um unsere Softwarelösung für eine DSG und DSGVO konforme Umsetzung der Datenschutzanfordernisse ihrer Diwa Website einzubauen. Diese Lösung ist ist auf unserer Website diwa.ch bereits in Betrieb. Diese ist aktuell ziemlich streng eingestellt und verfügt über ein «hard opt-in» und baut bei «Klick» auf «Essentielle» alle Datenschutz bedenklichen Funktionen (wie z. B. «Anfahrt» oder Google Analytics) in der Site aus und loggt gemäss DSG die Klicks auf «Alle Cookies zulassen» für zwei Jahre.Nach der Testphase werden wir mit unseren Kunden Kontakt aufnehmen, einen individuellen Lösungweg besprechen und diesen gegebenenfalls auf Wunsch auch umsetzen.
Erfüllt Ihre Website eines der folgenden Kriterien, sollten Sie handeln.
Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Sie verwenden Google Fonts oder einen anderen Anbieter für spezielle Schriftarten oder Icons auf Ihrer Website und binden diesen direkt vom Anbieter her ein (ist bis 2022 bei vielen Websites von Diwa der Fall.)
- Sie verwenden Marketinganbindungen wie Google Analytics auf Ihrer Website.
- Sie verwenden einen Captcha-Dienst bei Formularen eines Drittanbieters (Bsp. reCaptcha von Google).
- Sie verwenden online Formulare oder einen (externen) Shop auf Ihrer Website.
- Sie verwenden Drittanbieter Plugins wie Wetterdaten, Google Maps, Facebook, etc.
- Sie verwenden Anbindungen an externe Datenbanken, z.B. Shops, Reservationssysteme oder Stellenausschreibungen.
- Ihre Website ist in einem sensiblen Bereich angegliedert, z.B. Ärzte, Banken, Versicherungen, etc..